Marketing (engl. marketing:
auf den Markt bringen, Vermarktung, veraltet Absatzwesen),
bezeichnet die Ausrichtung der Unternehmensentscheidungen auf den Markt. Einem
aktivem Marketing kommt besonders bei Käufermärkten
mit der Bedingung Angebot
> Nachfrage
im Gegensatz zur Orientierung an früher verfolgten rein
unternehmensinternen Zielen und Gegebenheiten wie z. B.
Produktionskapazitäten eine erhöhte Bedeutung zu.
Auch außerhalb der Unternehmenswelt nutzen mittlerweile Non-Profit-Organisationen
(„Non-Profit-Marketing”)
Marketingtechniken.
Daneben werden unter Marketing auch alle Tätigkeiten wie Analyse,
Planung, Umsetzung und Kontrolle auf gegenwärtige und zukünftige
Absatzmärkte ausgerichtete Unternehmensaktivitäten verstanden. Marketing
wird so zur zentralen betriebswirtschaftlichen
Funktion in einem marketing-orientierten Unternehmen. Im Marketing-Mix
werden die langfristig geplanten Vorgaben in konkrete Aktionen
umgesetzt, betreffend Produkt, Preis, Kommunikation und Distribution.
In der Praxis wird Werbung und Public
Relations (PR, Öffentlichkeitsarbeit) oft mit „Marketing”
gleichgesetzt. Auch vertriebliche Aktivitäten werden eleganter mit
„Marketing” bezeichnet. Aus marketing-theoretischer Sicht werden diese
allerdings im Kommunikations- bzw. Distributionsteil des Marketing-Mix
eingeordnet.
Der Vertrieb
ist ein Teilbereich des Handels, also des
Austauschprozesses von Gütern
(Waren und
Dienstleistungen)
gegen Geld
oder gegen andere Güter (Tauschhandel). Im
Gegensatz zur Beschaffung (dazu
gehört insbesondere der Einkauf) ist der
Vertrieb das Geschäft eines Unternehmens mit seinen Abnehmern (Kunden)
sowie der Verkauf (die Liquidation) von
Privatbesitz (C-to-C).
Insofern stellt der Vertrieb das letzte Glied in der betrieblichen Wertschöpfungskette
und die Tätigkeit des Verkaufens im Allgemeinen dar, wobei der
Verkaufsbegriff im juristischen Verständnis der diesen Vertragstypus
regelnden Normen der § 433 ff.
BGB nur für den Vertrieb von Sachen und Rechten zutrifft, nicht aber für
den Vertrieb von Diensten. Dies liegt in der immateriellen
Eigenschaft von Dienstleistungen begründet, deren man dinglich nicht
habhaft werden kann. Siehe hierzu: Dienstvertrag und Werkvertrag.
Im Bereich der Betriebswirtschaftslehre
feststehende Aufgaben des Vertriebs sind im Marketing
zusammengefasst und betreffen zunächst die Absatzplanung und
die Akquise.
Im Weiteren sind die Aufgaben der Distributionspolitik
und der Verkaufspsychologie
mit Hilfe einer zielgerichteten
Rhetorik
gemeint.